Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Vereinsorgan. Sie kann zu allen Angelegenheiten Beschlüsse fassen und ist gegenüber dem Vorstand weisungsberechtigt.
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Fragen ausschließlich zuständig:
- Wahl und Abberufung des Vorstandes und anderer Vereinsorgane;
- Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, Beschlussfassung zur Entlastung, Bestätigung des Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr;
- Festlegung der Beitragsordnung, insbesondere der Höhe des Jahresbeitrages;
- Wahl von zwei Personen zur Rechnungsprüfung;
- Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins;
- Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen des Vorstandes über Aufnahmeanträge und
- Ausschluss von Mitgliedern.