FAQ
Welche Abschlüsse können an der Saaleschule erreicht werden?
An der Saaleschule können alle Abschlüsse des Landes Sachsen-Anhalt erreicht werden. Dies sind im Einzelnen:
- Hauptschulabschluss nach Beendigung der 9. Klasse,
- im Ausnahmefall der qualifizierte Hauptschulabschluss nach Beendigung der 9. Klasse, wenn eine reguläre Versetzung in den 10. Schuljahrgang nicht erfolgen kann,
- Realschulabschluss nach der 10. Klasse,
- Erweiterter Realschulabschluss nach der 10. Klasse,
- der schulische Teil der Fachhochschulreife,
- Allgemeine Hochschulreife nach der 13. Klasse (Abitur) sowie
- Abgangszeugnis nach Beendigung der 9. Klasse mit dem Förderschwerpunkt Lernen
- Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können nach der Vollzeitschulpflicht unsere Berufsschulstufe besuchen.
Ziel der schulischen Bildung ist es, jede Schülerin und jeden Schüler durch individuelle Förderung zu dem für ihn oder sie höchstmöglichen Abschluss zu führen.
Alle Abschlüsse werden nach den in den Prüfungsordnungen des Landes Sachsen-Anhalt festgelegten Bestimmungen erworben. Demzufolge sind die Unterrichtsinhalte grundsätzlich auch mit denen der öffentlichen Schulen identisch.
Wie melde ich mein Kind an der Saaleschule an?
Voraussetzungen für die Aufnahme
Es gibt keine prinzipiellen Voraussetzungen, die ein Kind erfüllen muss, um an der Saaleschule aufgenommen zu werden. Alle interessierte Eltern, die ein schulpflichtiges Kind haben, können im entsprechenden Zeitraum ihr Kind bei uns anmelden.
Wir legen bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler für die Klassen Wert auf Vielfalt und Ausgewogenheit vorhandener Voraussetzungen, Gaben, Fähigkeiten, Interessen und Neigungen. Diesem Ziel dienen auch die im Rahmen der Aufnahme geführten Gespräche mit dem Kind und den Eltern.
Wir sind der Überzeugung, dass sich nur in einer überschaubaren Schule unser pädagogisches Konzept verwirklichen lässt. Deshalb werden höchstens drei Klassen pro Jahrgang gebildet.
Bei Kindern mit Förderbedarf müssen wir natürlich darauf achten, dass wir den notwendigen Anforderungen gerecht werden können. Wir wollen selbstverständlich alle Kinder so betreuen, wie sie es ihrer Behinderung entsprechend benötigen.
Anmeldung für die fünften Klassen des Schuljahres 2023/24
Das Aufnahmeverfahren ist abgeschlossen. Die Zu- und Absagen wurden zugestellt. Der Schulplatz ist rechtsverbindlich sicher, wenn die Erziehungsberechtigten die erforderlichen Unterlagen termingemäß wieder in der Schule abgegeben haben.
Unabhängig vom laufenden Anmeldeverfahren für die künftigen 5. Klassen können jederzeit noch Anmeldeformalitäten mit der Vereinsgeschäftsführerin Frau Föhre beraten werden, die auch Auskunft über Aufnahmemöglichkeiten in den anderen Klassenstufen erteilen kann.
Wenn Ihnen das Konzept unserer Schule grundsätzlich zusagt, können Sie Ihr Kind auch schon für das Schuljahr 2024/25 oder später anmelden. Diese Interessenbekundungen sind nicht verbindlich, aber für uns in der Summe durchaus schon ein wichtiges mittel- und langfristiges Planungselement.
Haben Sie noch Fragen, besuchen Sie uns oder nehmen anderweitig Kontakt auf.
Senden Sie bitte den Aufnahmeantrag bzw. eine ausgefüllte Interessenbekundung an die Geschäftsstelle des Trägervereins Saaleschule für (H)alle e. V. (z. Hd. Frau Susan Föhre). Die entsprechenden Formulare finden Sie im Downloadbereich.
Werden Vereinsmitglieder bei der Aufnahme ihrer Kinder bevorzugt?
Die Auswahl der Kinder erfolgt gemäß unseres Konzeptes nach pädagogischen Kriterien. Das erfolgreiche gemeinsame Lernen erfordert eine Ausgewogenheit in der Zusammensetzung jeder Lerngruppe.
Natürlich legen wir zugleich einen sehr großen Wert auf das Engagement unserer Eltern, da wir unsere Schule als einen von allen Beteiligten gemeinsam gestalteten Lebensraum begreifen. So spielt bei gleicher Eignung der Kinder für einen Schulplatz dann beispielsweise auch die Aktivität der Eltern im Trägerverein bei der Aufnahmeentscheidung eine Rolle.
Wie viel Schulgeld kostet der Besuch der Saaleschule?
Wie jede Schule in freier Trägerschaft müssen wir zur Finanzierung des Schulbetriebes ein Schulgeld erheben. Dieser Beitrag orientiert sich an den landesüblichen Sätzen.
Dem unserer Schule entsprechend soll niemand durch den zu entrichtenden Beitrag von der Aufnahme an unserer Schule ausgeschlossen werden. Deshalb gibt es entsprechende Regelungen zur Reduzierung des Schulgeldes hin bis zur Vergabe von Freiplätzen.
Die finanzielle Situation der Erziehungsberechtigten war in der Geschichte des Trägervereins noch nie der Grund für eine Nichtaufnahme!
Näheres erfahren Sie im persönlichen Gespräch.
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an uns!
Steuerliche Absetzbarkeit des Schulgelds
Das Jahressteuergesetz 2009 brachte deutliche Verbesserungen bei der Absetzbarkeit des Schulgelds.
Wie kann man die Schulentwicklung unterstützen?
Wie bei allen Gründungen von Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt erhielten wir innerhalb der ersten Jahre keine finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand. Das Schulgeld war damit die einzige sicher kalkulierbare Einnahmequelle innerhalb dieser Zeit. Die GLS Bank Bochum gewährte uns einen Kredit über 500.000 € zur Anschubfinanzierung.
Durch die zum 01.08.2011 erfolgte staatliche Anerkennung und der daraus folgenden (uns aber bereits ein Jahr vorzeitig gewährten) Finanzhilfe durch das Land Sachsen-Anhalt ist nun der Betrieb um vieles leichter zu finanzieren.
Die durch das Land gezahlten Schülerkostensätze decken aber nicht die gesamten Kosten. Unser pädagogisches Konzept erfordert eine personelle und materielle Ausstattung, die z. T. erheblich über den staatlichen Standards liegt. Dieser erhöhte Finanzbedarf muss nach wie vor durch das Schulgeld und mit anderen Möglichkeiten abgedeckt werden, z.B. über Spenden und Sponsoring.
Auch die notwendige brandschutztechnische Ertüchtigung des Bestandsgebäudes erforderte (ohne Eigenleistungen) eine Investitionssumme von rund 150.000 €.
Unser mit Beginn des Schuljahres 2014/15 in Betrieb genommener Erweiterungsneubau wurde durch eine Kreditaufnahme von 2,5 Mio € bei der Deutschen Kreditbank (DKB) möglich. Dieser Kredit muss festverzinst in den nächsten 20 Jahren getilgt werden.
Die notwendige Ertüchtigung des Bestandsgebäudes kann nur durch Inanspruchnahme von Förderprogrammen und eine erneute Kreditaufnahme realisiert werden. Der Antrag auf Fördermittel des Schulbauprogramms des Landes Sachsen-Anhalt (STARK III) wurde fristgerecht eingereicht und durch das Ministerium für Finanzen angenommen. Zuwendungen aus dem STARK III-Fördertopf wurden uns letztendlich nicht zuteil.
Im Schuljahr 2019/20 wurde erneut Anlauf für eine Förderung der Altbausanierung mit Mitteln aus dem STARK III-Programm genommen. Nachdem erneut keine Zuwendungen im Rahmen dieses Förderprogramms zur Verfügung standen, die Sanierungsplanung jedoch bereits fortgeschritten war, kam es zu einer neuen Entscheidung des Schulträgervereins: Die Sanierung wird auf die wichtigsten Bereiche beschränkt und weitestgehend mit den zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert.
Mit Beginn des Jahres 2020 laufen nun die Sanierungsarbeiten. Die Arbeiten werden sich bis in das Kalenderjahr 2023 erstreckten. Nach Fertigstellung der geplanten Arbeiten werden wir voraussichtlich ein grundhaft saniertes, renoviertes und möglichst barrierearmes Schulgebäude nutzen können. Speziell für den Abbau von baulichen Barrieren im Gebäude werden uns zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stehen, was eine erhebliche Unterstützung darstellt.
Unabhängig von der Sanierung des Bestandsgebäudes konnten mit Hilfe von Fördermitteln die Sportanlagen im östlichen Außenbereich erneuert und aufgewertet werden. Die Arbeiten hierzu begannen im Februar 2021 und waren im Mai 2021 abgeschlossen.
In welcher Höhe Sponsorengelder oder Spenden zur Verfügung stehen werden, ist naturgemäß nicht abzusehen.
Eine der einfachsten Formen der Unterstützung ist ein Online-Einkauf über Bildungsspender oder Schulengel.
Natürlich sind auch Sachmittel-Spenden herzlich willkommen!
Wann finden an der Saaleschule Sprechtage statt?
Besondere Sprechtage mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen wir nicht durch.
Wir sind der Auffassung, dass bei Fragen und Problemen sehr zeitnah ein direkter persönlicher Kontakt der Beteiligten zustande kommen muss.
Wenden Sie sich am besten per E-Mail direkt an den Lehrer, Erzieher oder Integrationshelfer, mit dem Sie ins Gespräch kommen möchten.
Alle unsere Mitarbeiter sind unter vorname.name(at)saaleschule.de zu erreichen. Bei Unklarheiten hilft garantiert die Klassenleiterin oder der Klassenleiter.
Schließfachbestellung
Ein Schulschließfach erspart eine schwere Schultasche und bewahrt persönliche Sachen sicher auf. Unser Partner für Miet-Schließfachschränke ist die Firma MIETRA.
Anmeldung, Service und Kündigung können direkt im Internet abgewickelt werden. MIETRA bietet bei Anmeldung des Schließfaches im Internet einen noch schnelleren Zugang zum Schließfach.
Hier geht´s zu den MIETRA Schließfächern
Essensbestellung
Unser Essenanbieter ist Saxonia-Catering GmbH & Co. KG. Essenverträge gibt es über die Essenausgabe, im Rahmen der Schüleraufnahme oder direkt über den Firmenkontakt. Bei uns wird das Mittagessen als Thekenangebot dargereicht, d. h. es gibt täglich mehrere Gerichte, deren Einzelkomponenten wiederum individuell kombiniert werden können. Vertragsverhältnis und Abrechnung der Teilnahme an der Mittagsversorgung läuft direkt zwischen den Elternhäusern und dem Essenanbieter. Hier finden Sie mehr über Saxonia-Catering .
Antworten auf viele grundsätzliche Fragen zu Schulen in freier Trägerschaft („Privatschulen“) finden Sie unter Wissenswertes auf der Website des Verbands deutscher Privatschulverbände (VDP).
Haben Sie weitere Fragen, auf die Sie auf unseren Webseiten keine Antwort finden?
Wenden Sie sich einfach an uns. Wir beantworten sie Ihnen gern!